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Das Provisionsverbot für deutsche Versicherungsmakler in der EU-Kleinanlegerstrategie steht auf der Kippe

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament hat am vergangenen Mittwochabend über seinen Bericht zur Retail Investment Strategy abgestimmt. In dem Bericht wird vorgeschlagen, die verschiedenen Vergütungssysteme beim Verkauf von Anlageprodukten, einschließlich des Provisionsvertriebs, beizubehalten. Die endgültige Verabschiedung der Retail Investment Strategy steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich im April 2024 erfolgen, nachdem der EU-Rat seine Position erarbeitet hat.

Nach den Ergebnissen der Abstimmungen im Europäischen Parlament zur EU-Kleinanlegerstrategie zeigt sich die Versicherungswirtschaft zufrieden. Der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen begrüßt die Entscheidungen des Ausschusses und unterstützt insbesondere den Vorschlag, dass es weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme im Vertrieb von Finanzanlageprodukten geben soll.

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung äußert sich positiv zu den Entscheidungen des Ausschusses. Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, betont, dass mit einer endgültigen Verabschiedung des Absatzes deutsche und österreichische Versicherungsmakler weiterhin Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten dürfen.

Der AfW hatte zuvor kritisiert, dass deutsche Versicherungsmakler möglicherweise keine Provision mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten könnten, wenn sie als unabhängig agierende Vermittler tätig sind. Durch die aktuellen Entscheidungen des Ausschusses sieht der AfW jedoch eine positive Entwicklung für unabhängige Vermittler in Deutschland und Österreich.

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