Viele, die vor Jahren eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung
abgeschlossen haben, zweifeln beim Betrachten des Verlaufs ihres Vertrages an
dessen Sinn und fassen den Vorsatz, diesen zu kündigen.
Die Kündigung
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist nach dem
Versicherungsvertragsgesetz zum Ende der Versicherungsperiode – das kann das
Kalenderjahr sein, der Vertrag gibt Auskunft – fast immer möglich. Die
Entwicklung einer Kapitallebensversicherung ist für den Vertragsbestand von
Jahrzenten geplant und sieht vor, dass in den ersten Jahren die Beiträge vor
allem die Abschlussgebühren bezahlen. Kündigt man den Vertrag, so wird nur
der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt, der in Abhängigkeit von der Dauer
des Bestehens berechnet wird und in den ersten 10 Jahren nicht selten deutlich
geringer ist als die Summe der Einzahlungen. In den zweiten 10 Jahren gewinnt
der Vertrag an Wert, die Verzinsung über die gesamte bisherige Laufzeit
betrachtet ist aber oft noch sehr gering.
Trotzdem muss man sich stets vergegenwärtigen, dass der Sinn eines
Lebensversicherungsvertrages nicht nur im Sparen sondern auch in der
Risikoabdeckung steckt. Bei Verträgen, die nach 2005 geschlossen wurden, muss
der ausgezahlte Rückkaufswert nach einer Kündigung darüber hinaus
möglicherweise versteuert werden.
Die Folgen der Kündigung eines Rentenversicherungsvertrages sind vergleichbar
mit denen des Lebensversicherungsvertrages. Da der Risikoanteil der
Lebensversicherung entfällt, ist der Rückkaufswert für gewöhnlich höher. Die
Kündigungsfristen sind im Allgemeinen länger. Eine private Rentenversicherung
ist grundsätzlich für fast jeden notwendig und empfehlenswert, die Kündigung
ein Schritt, der genauestens überlegt sein will.
Trotzdem bleibt bei vielen der Wunsch bestehen, aus dem für sie fragwürdigen
Vertragsverhältnis auszusteigen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes 2014
eröffnet für eine Reihe von Verträgen eine Alternative zur Kündigung.
Die Rückabwicklung
Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich festgestellt, dass, eine falsche
Widerrufsbelehrung im Vertrag den Beginn der Widerspruchsfrist hemmt. Aus
dem Juristendeutsch übersetzt heißt das, der Versicherungsnehmer kann
jederzeit die Auflösung des Vertrages und die Rückzahlung der eingezahlten
Beiträge verlangen, sofern der Vertrag eine falsche Widerspruchsklausel enthält.
Für einen Großteil der Verträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31.
Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kann eine falsche Widerrufsbelehrung
vermutet werden. Ob dies auch für Ihren Vertrag gilt, muss im Einzelfall geprüft
werden.
Kostenfreie Erstberatung durch die DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG
Die DWM Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG aus Mainz bietet Verbrauchern an, den Vertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung zu prüfen. Ein Team aus erfahrenen Juristen und Versicherungsexperten bildet sich nach Durchsicht Ihrer Vertragsunterlagen eine kompetente Meinung dahin, ob es sinnvoll ist, für den jeweiligen Vertrag entsprechende Schritte einzuleiten. Die Kontaktaufnahme und diese Erstauskunft sind kostenlos.
Das Dienstleistungsangebot der DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG
Wird der Vertrag als rückabwicklungsfähig eingestuft, haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit zwischen verschiedenen Konzepten der Bearbeitung Ihres Anliegens zu wählen.
Sofortzahlung auf Ihr Konto
Wenn man sich für diese Variante entscheidet, erarbeitet die Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG ein individuelles Angebot für den jeweiligen Vertrag. Die DWM übernimmt die Kosten für das versicherungsmathematische Gutachten, trägt das Kostenrisiko und beauftragt Fachanwälte für die Durchsetzung des Anspruchs.
Die für den jeweiligen Vertrag angebotene Summe wird nach Zustimmung überwiesen und der Vorgang ist somit für abgeschlossen.
Mit bestehender Rechtsschutzversicherung
In diesem Fall enthält das Angebot der DWM die Übernahme der Kosten des
versicherungsmathematischen Gutachtens, des allgemeinen Kostenrisikos und die
Beauftragung von Fachanwälten. Der Verbraucher erhält, wenn die Rechtsschutz-versicherung einspringt einen Festbetrag von 60 % der Zahlung des Versicherers aus außergerichtlicher Durchsetzung.
Ohne bestehende Rechtsschutzversicherung
In diesem Fall trägt die DWM die Kosten des versicherungsmathematischen
Gutachtens, das allgemeine Kostenrisiko und die Kosten für die Beauftragung von Fachanwälten und garantiert 50 % der Zahlung des Versicherers aus der außergerichtlichen Durchsetzung der Forderung.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-mehrwert.de
Die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme über die Homepage ist gegeben.
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