Beschluss vom 23. März 2021 – 6 StR 100/21
Das Landgericht Rostock hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld bejaht.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der noch in seinem „Jugendzimmer“ lebende 39 Jahre alte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 31. Dezember 2019 seine Eltern. Zunächst schlug er seinem schlafenden Vater mit einem Hammer auf den Kopf, fügte ihm dann 21 Messerstiche zu und stach anschließend 41 Mal auf seine gerade erst erwachte Mutter ein. Der Angeklagte tötete seine Eltern aus niedrigen Beweggründen, weil er ihre Aufforderung, auszuziehen, nicht hinnehmen wollte. Heimtückisch handelte er, indem er die Arg- und Wehrlosigkeit beider Elternteile bewusst zur Tötung ausnutzte.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Rostock -Urteil vom 22. September 2020 – 13 Ks 56/20 (1)
Karlsruhe, den .26. März 2021
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