Dem neuen Polizeigesetz nach werden künftig erweiterte Kontroll- und Überwachungsrechte bei der Bekämpfung der Kriminalität geltend gemacht. Dazu gehören Aufenthaltsandrohungen und Kontaktverbote, die elektronische Fußfessel und Bodycams für Beamte sowie Video- und Gesichtserkennung in einem 30-Kilometer-Bereich der Grenzregionen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind einige Neuerungen nochmals überarbeitet worden. Somit müssen Beamte bei der Kennzeichen Erfassung nun den genauen Grund dokumentieren. Die Linke und Grüne kritisierten das neue Gesetz indes scharf. Die AfD und die fraktionslosen der Blauen Partei stimmten dem Regierungsentwurf zu.
Die Grünen warfen der Koalition vor, die Grundrechte schamlos auszuhöhlen und die geltenden Bürgerrechte zu ignorieren. Bereits im Vorfeld kündigten Grüne und Linke an gegen das neue Polizeigesetz vor dem Verfassungsgericht in Leipzig zu klagen. Die CDU hält weiterhin dagegen. Durch den zeitlich bedingten Wandel der Gesellschaft wäre ein neues Polizeigesetz längst überfällig und nötig gewesen. Somit ist es die Antwort auf die neue Gefahrenlage.
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